Breslau / Polen 20.9.2022
Im Februar 2022 in einem RND-Artikel mit dem Titel Nebenwirkung bei Corona-Impfung: Ein Betroffener klagt, der Fall Sebastian Schönert wird beschrieben.
Als sich Sebastian Schönert mit dem Astrazeneca-Vakzin am 24. Mai 2021 impfen lässt, ist Vaxzevria, so der Markenname, längst in Verruf geraten. […] Er selbst ist zu diesem Zeitpunkt 36 Jahre alt. Gelernt hat er Sport- und Fitnesskaufmann, zeitweise hat er in Münster ein Fitnessstudio geleitet, auch jetzt geht er viermal in der Woche joggen oder spielt Baseball. Er ist 1,83 Meter groß, schlank. Wenn jemand ein niedriges Risiko haben sollte, dann er.
Ein Laborbefund: Erhöhte Thrombosewerte. Ein Hinweis also auf Blutgerinnsel, die sich irgendwo in seinem Körper gerade festsetzten.
Dass Sebastian Schönert jetzt gegen den Hersteller vor Gericht zieht, hat für ihn vor allem etwas mit der gefühlten Gleichgültigkeit des Unternehmens zu tun. Der heute 37-Jährige hat Astrazeneca seine Krankengeschichte samt Labordaten zur Verfügung gestellt. Später hat er sich, medizinisch überwacht und wissenschaftlich begleitet, mit mRNA-Impfstoffen auch noch zweit- und drittimpfen lassen.
Für ihn war es auch ein Beitrag dazu, die Impfstoffe sicherer zu machen und Schlüsse aus seiner Geschichte zu ziehen. Eine Anerkennung dafür bekam er nicht. „Hätte sich Astrazeneca mir gegenüber anders verhalten, würde ich nie eine Klage erwägen“, sagt Schönert. „Aber so?“
Astrazeneca hat allein mit seinem Corona-Impfstoff im vergangenen Jahr einen Erlös von rund 3,5 Milliarden Euro erzielt. Zum Fall des Mannes aus Brühl will sich der schwedisch-britische Konzern auf Anfrage nicht äußern. In einem Brief vom 7. Dezember 2021 lehnt das Unternehmen Schönerts Schadensersatzansprüche ab. In den Produktinformationen seien Thromboembolien als Risiko bereits genannt, argumentiert das Unternehmen.
Ein unbestechlicher Laborwert dient in diesem Fall als Beweis: Dass die Sinusthrombose durch eine Vektorimpfung immunogen verursacht wurde, lässt sich durch einen spezifischen Plättchenfaktor-4-Antikörper belegen.
In einem gestern auf der Plattform Report 24 veröffentlichten Artikel Der Prozess in Köln: AstraZeneca verweigert Schadenersatz bei Impfschaden – Impfling sei selbst schuld, ist zu lesen:
AstraZeneca verweigert die Schadenersatzzahlung. Der Grund: Das Risiko sei bekannt gewesen – und der Impfling somit selbst schuld, wenn er sich trotzdem spritzen ließ…
Das ist es! Du nimmst praktisch unbekannte „Medikamente“ – wenn sie dir schaden – schuldest du dir selbst. Nur wir, obwohl die meisten von uns es nicht glauben, sind für unsere eigenen Entscheidungen verantwortlich. Keine gesetzliche Haftung – lassen Sie die Gerichte sich mit dieser Angelegenheit befassen, aber die Folgen unserer Entscheidungen sind die greifbarsten Auswirkungen, die uns betreffen. Nicht der Staat, nicht der Arzt und nicht der Hersteller werden für ihre – natürlich kriminellen – Handlungen direkt bestraft.
Diese Bestrafung ist meist zufällig. Glücklicherweise spüren die meisten „freiwilligen“ Teilnehmer des genetischen Experiments nichts davon. Aber von Fieber über Blutgerinnsel und Herzinfarkt bis hin zu Erblindung, Lähmung und Tod – das ist die Größe dieser randomisierten Bestrafung.
Autor des Artikels: Marek Wojcik